Mediation & Konfliktmanagement
ICF PCC
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EMEA Award 2025

Warum Mediation mit Dr. Judith Girschik
Als Wirtschaftsmediatorin verbinde ich zwei Perspektiven, die in dieser Kombination selten sind: echte Managementerfahrung und fundierte Mediationsausbildung.
- 15 Jahre Führungsverantwortung in internationalen Unternehmen – darunter Management-Consulting bei PwC und die Geschäftsführung eines Softwareunternehmens.
- Akademischer Hintergrund in Handelswissenschaften, Internationalem Management sowie einem eigenständigen Studienabschluss in Mediation und Konfliktmanagement.
- ICF Professional Certified Coach (PCC) und Vizepräsidentin der ICF Austria.
- Vortragende an Fachhochschulen und Universitäten.
- EMEA Entrepreneur Award 2025.
In der Begleitung verbinde ich die Methodik der Mediation mit einem klaren Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Governance-Strukturen und die Realität operativer Führung.
Mediation in Familienunternehmen – Konflikte lösen, Kontinuität sichern
Familienunternehmen stehen vor einer besonderen Herausforderung: private und unternehmerische Beziehungen greifen ineinander. Ein Gesellschafterstreit, ein blockierter Nachfolgeprozess oder ein Generationenkonflikt gefährdet nicht nur den Unternehmenswert – er belastet auch die Familie.
In der Mediation mit Dr. Judith Girschik arbeiten wir beide Ebenen zugleich: die wirtschaftlichen Fragen (Gesellschaftsverträge, Geschäftsführung, Governance) und die familiären Dynamiken (Rollen, Loyalitäten, Generationenbilder). Ziel ist eine Lösung, die das Unternehmen sichert und die Familie handlungsfähig hält.
Typische Konstellationen, die in die Mediation kommen:
- Gesellschafterstreit zwischen Familienmitgliedern
- Nachfolgekonflikte zwischen Seniorgeneration und Junior
- Spannungen zwischen im Unternehmen aktiven und passiven Gesellschafter:innen
- Konflikte zwischen Geschwistern in der Geschäftsführung
- Interessenkonflikte zwischen Familien- und Fremdgesellschafter:innen
- Governance-Fragen bei Beirats- und Aufsichtsratsbesetzung
Wirtschaftsmediation ist für Familienunternehmen besonders wertvoll, weil sie – anders als ein Gerichtsverfahren – die Beziehungen bewahrt, über die das Unternehmen auch nach dem Konflikt weiter funktionieren muss.
Welche Rolle spielt Mediation in Österreich und was ist ihre gesetzliche Grundlage?
Österreichische Unternehmen nutzen immer öfter das Werkzeug Mediation. Doch welche gesetzliche Grundlage regelt Mediation in Österreich?
Das Österreichische Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz–Ziv-MediatG) beschreibt den Begriff der Mediation so:
„Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“ [1]
§ 2 des Bundesgesetzes über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EU-Mediations-Gesetz –EU-MediatG) definiert den Begriff wie folgt:
„Mediation: ein strukturiertes Verfahren ungeachtet seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen, unabhängig davon, ob dieses Verfahren von den Parteien eingeleitet, von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben wird;“ [2]
Quellen
[1] Zivilrechtsmediationsgesetz (ZivMediatG): BGBl. 29/2003; § 1 (1).
[2] Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EU-Mediations-Gesetz – EU-MediatG): StF BGBl. I Nr. 21/2011. Volltext: www.ris.bka.gv.at.
Alles rund um Mediation

Geschichte der Mediation
Das Vermitteln zwischen Konfliktparteien ist kultur- und geschichtsübergreifend. Als Dienstleistung spiegelt Mediation die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ihrer Zeit wider. Mediation ist eine der traditionsreichsten Formen der Konfliktlösung und bereits aus dem Mittelalter bekannt. Die Begriffe Mediator/Mediatorin und Mediation begegnen uns im Friedensvertrag zur Beendigung des Dreißigjährigen Kriegs von 1648 und in der Mediationsakte aus 1803, die Napoleon zur Beendigung des Stecklikriegs unterzeichnete.
Woher stammt der Begriff Mediation?
Das Konzept der Mediation in breiterem Umfang und so wie wir es heute kennen, stammt aus den USA, wo die Mediation (als Teilgebiet der sognannten „Alternative Dispute Resolution“/ADR) spätestens seit den 1980er Jahren eine wesentliche Rolle in der Geschäftswelt spielt. Im deutschen Sprachraum spricht man dabei von Wirtschaftsmediation. Der Erfolg der Wirtschaftsmediation im US-amerikanischen Raum ist vor allem auf die besonders hohe Kostenintensität von Gerichtsverfahren in den USA zurückzuführen.In Europa begann die (Wirtschafts-)Mediation sich seit den 1980er Jahren langsam zu etablieren.
Was macht die Mediatorin/ der Mediator?
Die Mediatorin agiert als neutrale, allparteiliche Vermittlerin. Sie verfügt über keine inhaltlichen Entscheidungskompetenz in Bezug auf den zu klärenden Konflikt. Sie verfolgt keine Eigeninteressen und steht allen möglichen Ausgängen der Mediation äquidistamnt gegenüber.
Die Mediatorin bietet ihren Kunden die nötigen Strukturen für ein konstruktives Gesprächsklima. Damit schafft sie die Basis für eine faire und wechselseitig wertschätzende Kommunikation zwischen den Parteien.
Daher bestimmt die Mediatorin weder die Mediationsinhalte, dies obliegt den Medianden bzw. den Konfliktaprteien und/ oder deren externen Beratern.
Verschwiegenheit in der Mediation
Das Mediationsverfahren zeichnet sich durch strikte Vertraulichkeit aus. Alle Konfliktparteien und die Mediatorin verpflichten sich bereits im Mediationsvertrag zur umfassenden Verschwiegenheit über Inhalte, Dokumente und Ergebnisse der Mediation.
Alle an der Mediation beteiligten Parteien verpflichten sich, Informationen zum Mediationsprozess ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten nicht mit externen Dritten zu teilen.
Was sind die Aufgaben der Kunden (Konfliktparteien) in der Mediation?
Die Konfliktparteien nehmen in der Mediation ihre Interessen prinzipiell selbst wahr. Ihre eigenen Bedürfnisse vertreten sie fair und angemessen. Sie treffen ihre Entscheidungen autonom und eigenverantwortlich.
Darüber hinaus sind sie bereit, alle wesentlichen Unterlagen und Informationen zur für die Mediation relevanten Fragen offenzulegen.
Ablauf des Mediationsverfahrens
Das Mediationsverfahren verfügt über eine klare Struktur. Die Medianden bemühen sich um die Einhaltung dieser Struktur unter Anleitung der Mediatorin:
Schritt 1:
In der ersten Phase der Mediation erfolgen Kontaktherstellung und Auftragsklärung. Bei Bedarf führt die Mediatorin Einzelgespräche mit den am Konflikt Beteiligten geführt.
Im Rahmen der ersten Plenumssitzung werden die Themen festgelegt, die während der Mediation behandelt werden sollen.
Die Grundregeln und Kommunikationsregeln der Mediation werden im Mediationsvertrag festgehalten.
Schritt 2:
Unter Anleitung der Mediatorin klären die Konfliktparteien ihre jeweilgen Standpunkte, Interessen und Bedürfnisse im Bezug auf die in der Mediation zu klärenden Sachverhalte.
Schritt 3:
Die Kunden erarbeiten mögliche Lösungsoptionen, die von allen Konfliktparteien mitgetragen werden können.
Schritt 4:
Unter Anleitung der Mediatorin überprüfen die an der Mediation Beteiligten die Lösungsmöglichkeiten und deren Konkretisierung. Dies erfolgt im Hinblick auf die jeweiligen, in Schritt 3 geklärten Interessen und Bedürfnislagen. Dies betrifft auch die eventuelle Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch externe Beraterinnen und Berater der Konfliktparteien.
Schritt 5/Abschluss der Mediation:
Die Parteien halten die im Rahmen der Schritte 1-4 getroffenen Vereinbarungen und Lösungen schriftlich fest.
In weiterer Folge verpflichten sich die Medianden, die Lösungsschritte vereinbarungsgemäß umzusetzen.
Wann ist das Mediationsverfahren beendet?
Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Daher kann sie jederzeit von jedem der Beteiligten beendet oder unterbrochen werden.
Auch die Mediatorin istzur Beendigung der Mediation berechtigt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Durchführung der Mediation nicht mehr gegeben sind.
Mediation und Fristenlauf
Während der Dauer der Mediation ist die Verjährung (ebenso der Ablauf sonstiger Fristen) zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Mediationsgegenstand – sofern rechtlich möglich- gehemmt.
Nach Ende der Mediation ist die Fristenhemmung aufgehoben.
Wer trägt die Kosten der Mediation?
Die Medianden sind prinzipiell gemeinsam für die Bezahlung des Honorars der Mediatorin verantwortlich.
Was passiert im Falle einer Verhinderung?
Falls einer oder mehrere der Konfliktparteien verhindert sind, an einer bereits vereinbarten Sitzung teilzunehmen, müssen sie dies der Mediatorin bis spätestens 12 Uhr des der Sitzung vorhergehenden Werktages mitteilen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Verständigung, sind die Kosten für die entfallene Sitzung von jeweils säumigen Medianden zu tragen.
Aktuelle Entwicklungen
Im Leadership Institute beschäftigen wir uns in erster Linie mit Wirtschaftsmediation. Wir lösen also vor allem Konflikte in Unternehmen und Organisationen. Mehr zum Thema Wirtschaftsmediation erfahren Sie hier.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Mediation.
Investition
Wirtschaftsmediation ist – im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren – regelmäßig deutlich wirtschaftlicher und schneller. Mein Honorar für Wirtschaftsmediation liegt im Premiumsegment und wird im Erstgespräch transparent besprochen. Die Kosten werden – dem Grundsatz der Mediation entsprechend – in der Regel zu gleichen Teilen von den Konfliktparteien getragen, können aber individuell vereinbart werden.
Richtwert: Eine gesamte Wirtschaftsmediation bewegt sich – abhängig von Komplexität und Zahl der Sitzungen – typischerweise im mittleren vierstelligen Eurobereich. Zum Vergleich: Allein die Gerichtsgebühren eines zivilrechtlichen Verfahrens mit Streitwert 50.000 € liegen in Österreich rasch im ähnlichen Bereich – zuzüglich Anwaltshonorare, Gutachtenkosten, Prozessrisiko und Führungszeit.
Häufige Fragen zur Wirtschaftsmediation in Wien
Was unterscheidet Wirtschaftsmediation von anderen Konfliktlösungsverfahren?
Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes, vertrauliches Verfahren, in dem die Konfliktparteien unter Anleitung einer neutralen Mediatorin selbst eine Lösung entwickeln. Anders als Gericht, Schiedsverfahren oder Schlichtung wird hier keine Entscheidung von außen getroffen – die Ergebnisverantwortung bleibt bei den Parteien. Das macht Mediation besonders geeignet, wenn die Geschäftsbeziehung nach dem Konflikt fortbestehen soll.
Welche Qualifikation hat Dr. Judith Girschik als Mediatorin?
Dr. Judith Girschik verfügt über einen eigenständigen Studienabschluss in Mediation und Konfliktmanagement, ist ICF Professional Certified Coach (PCC) und Vizepräsidentin der ICF Austria. Als Wirtschaftsmediatorin kombiniert sie diese formale Ausbildung mit 15 Jahren eigener Führungserfahrung in internationalen Unternehmen – darunter Management-Consulting bei PwC und die Geschäftsführung eines Softwareunternehmens.
Wie lange dauert eine Wirtschaftsmediation?
Je nach Komplexität und Zahl der beteiligten Parteien 2 bis 8 Sitzungen à 90 bis 120 Minuten. Die meisten Wirtschaftsmediationen in Wien sind nach 4 bis 6 Sitzungen innerhalb von 6 bis 12 Wochen abgeschlossen – deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren.
Was kostet eine Wirtschaftsmediation in Wien?
Eine gesamte Wirtschaftsmediation bewegt sich typischerweise im mittleren vierstelligen Eurobereich – abhängig von Sitzungsanzahl und Komplexität. Die Kosten werden in der Regel zu gleichen Teilen von den Konfliktparteien getragen, können aber individuell vereinbart werden. Das Honorar wird im kostenfreien Erstgespräch transparent besprochen.
Was passiert, wenn wir uns in der Mediation nicht einigen?
Die Mediation ist freiwillig. Kommt keine Einigung zustande, bleibt jeder Weg – einschließlich gerichtlicher Klärung – offen. Alle Inhalte, die in der Mediation besprochen wurden, sind und bleiben vertraulich und werden vertraglich nicht nach außen getragen.
Ist die Wirtschaftsmediation vertraulich?
Ja. Vertraulichkeit ist fester Bestandteil jedes Mediationsvertrags. Alle Konfliktparteien und die Mediatorin verpflichten sich vertraglich, Inhalte, Dokumente und Ergebnisse der Mediation nicht nach außen zu tragen. Für spezifische rechtliche Schutzwirkungen empfehlen wir, den Mediationsvertrag rechtzeitig mit der anwaltlichen Vertretung abzustimmen.
Wie viele Parteien können an einer Wirtschaftsmediation teilnehmen?
Wirtschaftsmediation ist sowohl für Zwei-Parteien-Konflikte (etwa zwei Geschäftsführer:innen oder zwei Unternehmen) als auch für Mehrparteienkonstellationen geeignet – beispielsweise Gesellschafterrunden, ganze Führungsteams oder Abteilungsgruppen. Bei komplexen Gruppen prüfen wir im Erstgespräch, ob Co-Mediation sinnvoll ist.
Wer trägt die Kosten der Wirtschaftsmediation?
Üblicherweise tragen die Konfliktparteien die Kosten zu gleichen Teilen – das ist Ausdruck des Mediationsprinzips der gemeinsamen Verantwortung. Abweichende Regelungen (zum Beispiel: das Unternehmen trägt die Kosten) sind möglich und werden im Mediationsvertrag fixiert.
Für welche Konflikte im Unternehmen eignet sich Wirtschaftsmediation besonders?
Für Gesellschafter- und Nachfolgekonflikte, Spannungen im Vorstand oder Führungsteam, Konflikte zwischen Abteilungen, Vertrags- und Kooperationsstreitigkeiten zwischen Unternehmen sowie Konflikte im Kontext von Restrukturierung, Fusion und Kulturwandel.
Kann Wirtschaftsmediation online stattfinden?
Ja. Für zeitkritische oder international verteilte Fälle biete ich Online-Wirtschaftsmediation über sichere Videokonferenzsysteme an.