Mediation & Konfliktmanagement

Was ist Mediation?

Mediation ist ein professionell angeleitetes Verfahren zur Unterstützung von Konfliktparteien am Weg zur Lösung vorliegender Probleme. Unser Angebot an  Mediation in Wien bietet ein strukturiertes Verfahren, das es den Beteiligten  ermöglicht, zu nachhaltigen Lösungen zu gelangen, die alle mittragen können. Mediation hilft also beim Lösen von Konflikten, z. B. bei Auseinandersetzungen in Unternehmen, Betrieben und Organisationen.

Mediation ist vertraulich. Im Rahmen der Mediation regeln die Medianden ihre Meinungsverschiedenheiten (unter Mitwirkung der Mediatorin als neutrale Dritte) eigenverantwortlich und freiwillig.

 

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Welche Rolle spielt Mediation in Österreich und was ist ihre gesetzliche Grundlage?

Österreichische Unternehmen nutzen immer öfter das Werkzeug Mediation. Doch welche gesetzliche Grundlage regelt Mediation in Österreich?

Das Österreichische Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz–Ziv-MediatG) beschreibt den Begriff der Mediation so:

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“ [1]

§ 2 des Bundesgesetzes über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EU-Mediations-Gesetz –EU-MediatG) definiert den Begriff wie folgt:

Mediation: ein strukturiertes Verfahren ungeachtet seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen, unabhängig davon, ob dieses Verfahren von den Parteien eingeleitet, von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben wird;“ [2]

Quellen

[1] Zivilrechtsmediationsgesetz (ZivMediatG): BGBl. 29/2003; § 1 (1)
[2] Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (EU-Mediations-Gesetz – EU-MediatG): StF: BGBl. I Nr. 21/2011 (NR: GP XXIX RV 1055 AB 1125 S. 99. BR; AB 8469 S. 795.); S. 1. Unter: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20007234/EU-MediatG%2c%20Fassung%20vom%2018.12.2013.pdf ; (abgerufen am 18. 12. 2013; 12:55)

Alles rund um Mediation

Könfliktlösung im Büro

Geschichte der Mediation

Das Vermitteln zwischen Konfliktparteien ist kultur- und geschichtsübergreifend.  Als Dienstleistung spiegelt Mediation die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ihrer Zeit wider. Mediation ist  eine der traditionsreichsten Formen der Konfliktlösung und bereits aus dem Mittelalter bekannt. Die Begriffe Mediator/Mediatorin und Mediation begegnen uns im Friedensvertrag zur Beendigung des Dreißigjährigen Kriegs von 1648 und in der Mediationsakte aus 1803, die Napoleon zur Beendigung des Stecklikriegs unterzeichnete.

Woher stammt der Begriff Mediation?

Das Konzept der Mediation in breiterem Umfang und so wie wir es heute kennen, stammt aus den USA, wo die Mediation (als Teilgebiet der sognannten „Alternative Dispute Resolution“/ADR)  spätestens seit den 1980er Jahren eine wesentliche Rolle in der Geschäftswelt spielt. Im deutschen Sprachraum spricht man dabei von Wirtschaftsmediation. Der Erfolg der Wirtschaftsmediation im US-amerikanischen Raum ist vor allem auf die besonders hohe Kostenintensität von Gerichtsverfahren in den USA zurückzuführen.In Europa begann die (Wirtschafts-)Mediation sich seit den 1980er Jahren langsam zu etablieren.

Was macht die Mediatorin/ der Mediator?

Die Mediatorin agiert als neutrale, allparteiliche Vermittlerin. Sie verfügt über keine inhaltlichen Entscheidungskompetenz in Bezug auf den zu klärenden Konflikt. Sie verfolgt keine Eigeninteressen und steht allen möglichen Ausgängen der Mediation äquidistamnt gegenüber.

Die Mediatorin bietet ihren Kunden die nötigen Strukturen für ein konstruktives Gesprächsklima. Damit schafft sie die Basis für eine faire und wechselseitig wertschätzende Kommunikation zwischen den Parteien.

Daher bestimmt die Mediatorin weder die Mediationsinhalte, dies obliegt den Medianden bzw. den Konfliktaprteien und/ oder deren externen Beratern.

Verschwiegenheit in der Mediation

Das Mediationsvergahren zeichnet sich durch strikte Vertraulichkeit aus. Die eingetragene Mediatorin ist per Gesetz (Zivilrechtsmediationsgesetz) zur Verschwiegenheit im Hinblick auf die Mediation verpflichtet. Sie wird nicht vor Gerichten, Verwaltungsbehörden oder ähnlichen Institutionen aussagen.

Alle an der Mediation beteiligten Parteien verpflichten sich, Informationen zum Mediationsprozess ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten nicht mit externen Dritten zu teilen. 

Was sind die Aufgaben der Kunden (Konfliktparteien) in der Mediation?

Die Konfliktparteien nehmen in der Mediation ihre Interessen prinzipiell selbst wahr. Ihre eigenen Bedürfnisse vertreten sie fair und angemessen. Sie treffen ihre Entscheidungen autonom und eigenverantwortlich.

Darüber hinaus sind sie bereit, alle wesentlichen Unterlagen und Informationen zur für die Mediation relevanten Fragen offenzulegen.

Ablauf des Mediationsverfahrens

Das Mediationsverfahren verfügt über eine klare Struktur. Die Medianden bemühen sich um die Einhaltung dieser Struktur unter Anleitung der Mediatorin:

Schritt 1:

In der ersten Phase der Mediation erfolgen Kontaktherstellung und Auftragsklärung. Bei Bedarf führt die Mediatorin Einzelgespräche mit den am Konflikt Beteiligten geführt.

Im Rahmen der ersten Plenumssitzung werden die Themen festgelegt, die während der Mediation behandelt werden sollen.

Die Grundregeln und Kommunikationsregeln der Mediation werden im Mediationsvertrag festgehalten.

Schritt 2:

Unter Anleitung der Mediatorin klären die Konfliktparteien ihre jeweilgen Standpunkte, Interessen und Bedürfnisse im Bezug auf die in der Mediation zu klärenden Sachverhalte.

Schritt 3:

Die Kunden erarbeiten mögliche Lösungsoptionen, die von allen Konfliktparteien mitgetragen werden können. 

Schritt 4:

Unter Anleitung der Mediatorin überprüfen die an der Mediation Beteiligten die Lösungsmöglichkeiten und deren Konkretisierung. Dies erfolgt im Hinblick auf die jeweiligen, in Schritt 3 geklärten Interessen und Bedürfnislagen. Dies betrifft auch die eventuelle Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch externe Beraterinnen und Berater der Konfliktparteien. 

Schritt 5/Abschluss der Mediation:

Die Parteien halten die im Rahmen der Schritte 1-4 getroffenen Vereinbarungen und Lösungen schriftlich fest.

In weiterer Folge verpflichten sich die Medianden, die Lösungsschritte  vereinbarungsgemäß umzusetzen.

Wann ist das Mediationsverfahren beendet?

Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Daher kann sie jederzeit von jedem der Beteiligten beendet oder unterbrochen werden.

Auch die Mediatorin istzur Beendigung der Mediation berechtigt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Durchführung der Mediation nicht mehr gegeben sind.

Mediation und Fristenlauf

 

Während der Dauer der Mediation ist die  Verjährung (ebenso der Ablauf sonstiger Fristen) zur Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Mediationsgegenstand – sofern rechtlich möglich- gehemmt.

Nach Ende der Mediation ist die Fristenhemmung aufgehoben. 

Wer trägt die Kosten der Mediation?

Die Medianden sind prinzipiell gemeinsam für die Bezahlung des Honorars der Mediatorin verantwortlich.  

Was passiert im Falle einer Verhinderung?

Falls einer oder mehrere der Konfliktparteien verhindert sind, an einer bereits vereinbarten Sitzung teilzunehmen, müssen sie dies der Mediatorin bis spätestens 12 Uhr des der Sitzung vorhergehenden Werktages mitteilen.

Unterbleibt eine rechtzeitige Verständigung, sind die Kosten für die entfallene Sitzung von jeweils säumigen Medianden zu tragen.

Aktuelle Entwicklungen

Im Leadership Institute beschäftigen wir uns in erster Linie mit Wirtschaftsmediation. Wir lösen also vor allem Konflikte in Unternehmen und Organisationen. Mehr zum Thema Wirtschaftsmediation erfahren Sie hier.
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